In Würde gedenken

TRAUER IST VIELSCHICHTIG. HILFE AUCH!

TRAUERHILFE

Lernen Sie die verschiedenen Angebote kennen. Vom Trauercafé über passende Literatur bis zum persönlichen Trauerbegleiter. Lassen Sie sich helfen.

Kinder trauern anders. Wir sagen Ihnen, was Kindern in Trauerphasen helfen kann.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

SCHNELLE ANTWORTEN IM VIDEO

Wie funktioniert eigentlich eine Baumbestattung? Oder: Muss auf eine Trauerrede bei Kirchenaustritt verzichtet werden? Fragen über Fragen. Wir geben Antworten in kurzen Filmen.

 

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ERBEN & VERERBEN

Kennen Sie die gesetzliche Erbfolge? Wissen Sie, was beim Schreiben eines Testaments zu beachten ist? Und was genau mit dem digitalen Nachlass
gemeint ist? Erfahren Sie Wissenswertes in Kürze.

 

WICHTIGES ZUM NACHLASS

VORSORGE FÜR DEN ERNSTFALL

WICHTIGE VERFÜGUNGEN

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Organspendeausweis. Was Sie dazu wissen sollten. Wo Sie umfassende Informationen und Vorlagen bekommen.

 

ZU DEN VERFÜGUNGEN

HILFE UND ANGEBOTE FÜR TRAUERNDE

Trauer braucht Zeit. Und jeder Verlust ist einzigartig. Doch niemand muss nach der Bestattung allein bleiben. Wir sind auch dann noch für Sie da. Auf Wunsch vermitteln wir erfahrene Trauerbegleiter oder Beratungsstellen, die genau die Hilfe bieten, die Sie brauchen.

 

Trauergruppen. Regelmäßig stattfindende Gruppen bieten Raum für Austausch mit anderen. Hier findet man Halt und Verständnis.

Offene Trauercafés. In entspannter Atmosphäre bei Kaffee oder Tee. Hier kommen Trauernde ohne Druck ins Gespräch. Ein Ort zum Dasein, Zuhören und Teilen.

Trauerbegleiter. Einfühlsame Begleitung, die Orientierung und neue Perspektiven bietet – individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Seelsorgerische Begleitung. Seelsorgerische Gespräche bieten Halt in existen-
    ziellen und spirituellen Fragen. Unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.

•  Psychosoziale Beratungsstellen und Therapeuten. Umfassende Unterstützung,  
   wenn Trauer mit psychischen Belastungen wie Depressionen oder Angstzuständen
   einhergeht.

•  Hospizdienste. Auch in der Trauerphase bieten Hospizdienste Unterstützung für
    Angehörige.

KINDER IN DER TRAUER

Trauernde Kinder reagieren anders als Erwachsene und zeigen ihre Gefühle auf verschiedene Arten. Sie brauchen nach einem Verlusterlebnis besonders viel Aufmerksamkeit, Geduld und Verständnis. Hier sind einige praktische Wege, wie Sie Kinder unterstützen können.

  • Ehrlich und klar sprechen: Erklären Sie den Verlust in einfachen Worten. Vermeiden Sie Umschreibungen wie „eingeschlafen“, die verwirrend sein können.

  • Gefühle zulassen: Ermutigen Sie das Kind, seine Trauer, Wut oder Angst auszudrücken. Zeigen Sie ihm, dass alle Gefühle in Ordnung sind.

  • Rituale schaffen: Gemeinsame Abschiedsrituale (z. B. Kerzen anzünden, Jahrestage bewusst gestalten) geben Halt und helfen beim Verarbeiten.

  • Erinnerungen pflegen: Erzählen Sie Geschichten über den Verstorbenen, schauen Sie Fotos an oder gestalten Sie eine Erinnerungsbox. So bleibt die Verbindung lebendig.

  • Geduld haben: Trauer kommt bei Kindern in Wellen. Auch wenn sie plötzlich wieder fröhlich spielen, ist das kein Zeichen von Gleichgültigkeit.

  • Kinderbücher zur Trauer vorlesen: Speziell für Kinder geschriebene Bücher können eine gute Unterstützung sein.

 

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WISSENSWERTES ZUM ERBEN & VERERBEN

Das Thema „Erben und Vererben“ wirft viele Fragen auf, vor allem rund um die gesetzliche Erbfolge, das Testament, den Erbschein und den digitalen Nachlass. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann Streit vermeiden und den eigenen Nachlass klar regeln. Ob mit oder ohne Testament: Eine vorausschauende Planung sorgt für Rechtssicherheit und schützt Erblasser und Erben.

GESETZLICHE ERBFOLGE

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie regelt, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge erben und wie der Nachlass aufgeteilt wird.

Erben erster Ordnung.
Kinder (eigene, adoptierte und nichteheliche Kinder) des Verstorbenen. Sie erben zu gleichen Teilen.
Erben zweiter Ordnung.
Zunächst die Eltern des Verstorbenen, erst dann deren Nachkommen, also die Geschwister.
Erben dritter Ordnung.
Die Großeltern und deren Nachkommen, also zuerst die Tanten und Onkel des Verstor-benen. Leben diese nicht mehr, folgen jeweils die Cousinen und Cousins.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Sie haben eine Sonderstellung und erhalten je nach Güterstand einen festgelegten Anteil am Nachlass.

Wer individuelle Wünsche hat und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, kann durch ein Testament eigene Regelungen treffen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie sowohl formale als auch inhaltliche Vorgaben beachten, damit Ihr letzter Wille rechtlich gültig ist.

EIGENHÄNDIGES TESTAMENT  

Handschriftlich verfassen (ohne Computer oder Schreibmaschine)
Eigenhändig unterschreiben, mit Vor- und Nachnamen
Ort und Datum angeben
Erben und ggf. Erbquoten klar benennen
Sicher und auffindbar aufbewahren (z. B. zu Hause oder beim Nachlassgericht)
Änderungen nur handschriftlich mit Datum und Unterschrift
Neues Testament ersetzt ein früheres, soweit es widerspricht

NOTARIELLES TESTAMENT

Rechtssichere Beratung durch einen Notar
Formulierung nach Ihren Wünschen, aber juristisch eindeutig
Notarielle Beurkundung verhindert Formfehler
Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
Änderungen durch neues Testament oder notarielle Widerrufserklärung möglich

ERBSCHEIN

Der Erbschein bestätigt, wer Erbe geworden ist und in welcher Höhe. Er wird benötigt, um auf Bankkonten zuzugreifen, Immobilien umzuschreiben oder Ansprüche geltend zu machen. Beantragt wird er beim Nachlassgericht, u. a. durch Vorlage des Testaments und der Sterbeurkunde.

DIGITALER NACHLASS

Ihr digitaler Nachlass umfasst alle Online-Konten, -Daten und -Profile. Legen Sie jetzt fest, wer darauf zugreifen darf, oder beauftragen Sie einen professionellen digitalen Nachlassverwalter. So werden Ihre Inhalte nach Ihren Wünschen gesichert, gelöscht oder weitergegeben.

 

BITTE BEACHTEN SIE

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

 

 

WICHTIGE VERFÜGUNGEN FÜR DEN ERNSTFALL

Niemand denkt gern an Notfälle. Doch wer rechtzeitig vorsorgt, schenkt sich und seinen Angehörigen Sicherheit und Klarheit. Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis treffen Sie wichtige Entscheidungen selbst und entlasten Ihre Familie in schwierigen Momenten. Handeln Sie jetzt – für ein gutes Gefühl, das bleibt.

PATIENTENVERFÜGUNG

Bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall getroffen werden sollen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

  • Sorgt dafür, dass Ihr Wille für Ärzte und Angehörige klar ist
  • Ist rechtlich bindend, wenn korrekt verfasst
  • Hinterlegung z. B. in einem Notfallordner oder bei einer Vertrauensperson
  • Ist bei Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister www.vorsorgeregister.de schnell auffindbar
  • weitere Infos: www.bundesgesundheitsministerium.de

 

VORSORGEVOLLMACHT

Bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen.

  • Deckt Bereiche wie Finanzen, Gesundheit und persönliche Angelegenheiten ab
  • Vermeidet gerichtliche Betreuung
  • Hinterlegung z. B. beim Notar, zu Hause oder bei einer Vertrauensperson
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister www.vorsorgeregister.de garantiert schnellen Zugriff
  • weitere Infos: www.bmjv.de

 

ORGANSPENDEAUSWEIS

Geben Sie anderen Menschen die Chance auf Leben. Entscheiden Sie selbst über eine Organ- und Gewebespende.

  • Bindende Willenserklärung für Ärzte und Angehörige
  • Entscheiden Sie aktiv: ja, nein oder eingeschränkt
  • Online-Download oder Abholung bei vielen Stellen möglich
  • Tragen Sie Ihren Organspendeausweis immer bei sich
  • Oder speichern Sie Ihre Entscheidung kostenlos im Organspende-Register

Nürnberg-Katzwang
Johannes-Brahms-Straße 25
90455 Nürnberg-Katzwang
Tel.: 09122 – 160 14

Wendelstein
Nürnberger Straße 25
90530 Wendelstein
Tel.: 09129 – 90 73 30

Nürnberg-Fischbach
Fischbacher Hauptstr. 193
90475 Nürnberg-Fischbach
Tel.: 0911 – 98 33 79 63

Heilsbronn
Hauptstraße 33
91560 Heilsbronn
Tel.: 09 872 – 22 11

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